Kieferchirurgie/Kieferorthopädie

Auch der Kieferorthopädie sind natürliche Grenzen gesetzt.
Bei ausgeprägten Dysgnathien – Zahn- und Kieferfehlstellungen – kann die kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Korrektur von Fehlstellungen die einzige Möglichkeit sein, nach Abschluss des Wachstums ein optimales Ergebnis zu erreichen.

Die Fehllage der Kiefer kann in der Sagittalen (Lage der Kiefer zu weit vor oder zurück), in der Transversalen (Breite des Kiefers) sowie in der Vertikalen (Kiefer zu hoch oder zu tief) oder auch kombiniert sein. Für die Korrektur dieser unterschiedlichen Kieferfehlstellungen müssen Kieferchirurg und Kieferorthopäde z. T. unterschiedliche Behandlungsformen nutzen. In enger Zusammenarbeit mit dem Kieferchirurgen wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, um einen sicheren Verlauf der einzelnen Therapieschritte gewährleisten zu können.

Bei dieser etwas aufwändigeren Behandlungsform ist natürlich die Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange erforderlich. Der Behandlungsablauf stellt sich wie folgt dar:

1. Erstberatung (Kieferorthopäde):

In aller Regel findet die Erstberatung beim Kieferorthopäden statt. Hier werden die Fehlstellungen der Zähne und Kiefer diagnostiziert und die Patienten werden über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten informiert. Für eine genauere Diagnostik werden neben Röntgenbildern auch Gipsmodelle und Fotos angefertigt.

Erstberatung
2. Chirurgische Beratung (Kieferchirurg):
Sofern ein kombiniertes kieferorthopädisch-kieferchirurgisches Vorgehen geplant ist, findet eine ergänzende Beratung beim Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen statt. Hier wird ein Kurzgutachten erstellt, das dem Kieferorthopäden und der Krankenkasse einen chirurgischen Behandlungsvorschlag übermittelt.
3. Zweitberatung (Kieferorthopäde):

Bei einem weiteren Beratungsgespräch beim Kieferorthopäden wird die endgültige Therapie festgelegt.
Der Heil- und Kostenplan des Kieferorthopäden über die geplante Behandlung wird gemeinsam mit dem Kurzgutachten des Kieferchirurgen bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht.

Für die individuelle Behandlungsplanung werden in unserer Praxis folgende diagnostische Unterlagen erstellt:

– Abdrücke beider Kiefer zur Erstellung von Gipsmodellen,
– Röntgenbilder (OPG = Orthopantomogramm + FRS = Fernröntgenseitbild) u. a. zur
   Beurteilung der Zähne und der Lage der Kieferknochen zueinander,
– Fotos vom Gesicht und oft auch von den Zähnen,
– klinische Funktionsanalyse als ganzkörperliche Untersuchung einschließlich der
   Überprüfung der Kiefergelenke,
– instrumentelle Funktionsanalyse ggf. um das Zusammenspiel der Kiefer besser
   beurteilen zu können.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen muss der Heil- und Kostenplan zur Klärung der Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.
Bei Privatpatienten empfehlen wir – vor Beginn der Behandlung –, ebenfalls eine Kostenzusage der Versicherung einzuholen.

4. Präoperative orthodontische Behandlung (Kieferorthopäde):

Nachdem der Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse genehmigt ist, kann die Behandlung beim Kieferorthopäden beginnen, in der folgende Ziele angestrebt werden:

– Koordinierung der Zahnbögen, sodass diese so ausgeformt werden, dass sie in
   Größe und Form zueinander passen,
– Ausformung der Zahnbögen durch Beseitigung von Einzelzahnfehlstellungen, indem
   beispielsweise Engstände und Zahnlücken beseitigt werden,
– Eliminierung kompensierter Zahnfehlstellungen, in dem diese in eine reguläre und
   somit stabile Beziehung zu ihrer skelettalen Basis gebracht werden.

Optional kann es in Einzelfällen – wenn ein oder beide Kiefer zu schmal sind – notwendig werden, durch einen kieferchirurgischen Eingriff zunächst Platz schaffen zu lassen. Die chirurgische Gaumennahterweiterung im Oberkiefer sowie die Distraktion im Unterkiefer sind hierfür geeignete Maßnahmen. Sollten diese Eingriffe geplant sein, so stehen sie ganz am Anfang der Behandlung.

5. Modell-OP (Kieferchirurg):

Gut ein Jahr nach dem Beginn der kieferorthopädischen Behandlung findet beim Kieferchirurgen die Planung der Operation statt, indem ca. 2 Wochen vor dem OP-Termin eine Simulation der neuen Position des Kiefers durchgeführt wird. Grundlage hierfür sind aktuelle Modelle, Röntgenbilder und Fotos. Um die Lage der Kiefer während der OP exakt einzustellen, wird ein Zielsplint (farblos) und ggf. ein Zwischensplint (gelb) im Labor in einem Artikulator hergestellt.

Artikulator Splint

Abb. von li: Zwischensplint und Zielsplint

6. Haupt-OP (Kieferchirurg):

In der Haupt-OP werden die Kieferfehlstellungen in allen 3 Dimensionen des Raumes korrigiert. In den ersten 6 Wochen nach der OP erfolgt eine Kontrolle durch den Kieferchirurgen.

7. Postoperative orthodontische Behandlung (Kieferorthopäde):

Nach der kieferchirurgischen Operation stellen wir die Zähne und Kiefer perfekt zueinander ein. Hierzu müssen Gummizüge entsprechend unserer Anweisungen getragen werden. Ist diese Feineinstellung der Zähne und Kiefer mit der festen Spange abgeschlossen, wird das Ergebnis mit herausnehmbaren Retentionsplatten und festsitzenden Retainern stabilisiert.